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Sexualstrafrecht

 

Die Gesetzeslage

 

Das Sexualstrafrecht ist in den §§ 174 - 184g des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt.

Allein der Verdacht eines Sexualdelikts kann nicht nur erhebliche Beeinträchtigung für das Privat- und Berufsleben zur Folge haben. Das StGB droht im Falle einer Verurteilung zudem mit hohen Strafen.

Eine Vergewaltigung gemäß § 177 I StGB zieht eine Mindestsrafe von einem Jahr nach sich.

 

Selbst bei vergleichsweise geringfügigen Delikten folgt meist eine Eintragung in das polizeiliche Führungszeugnis, d.h., dass die Strafen in der Regel eine Geldstrafe von über 90 Tagessätzen überschreiten oder Freiheitsstrafen mehr als 3 Monate betragen. Die bloße exibitionistische Handlung kann gemäß § 183 I StGB bereits mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr bestraft werden!

 

Der Strafrahmen innhalb des Sexualstrafrechts ist vergleichsweise hoch angesetzt. Es drohen hohe Haftstrafen und bei geringfügigeren Delikten ist eine Eintragung in das Führungszeugnis ohne die Unterstützung eines versierten Strafverteidigers nahezu unvermeidlich.

 

Eine besondere Schwierigkeit des Sexualstrafrechts ist die Frage, ob eine sexuelle Handlung vorliegt oder nicht. Diese Frage ist von zentraler Bedeutung, da die sexuelle Handlung ein Bestandteil vieler Tatbestände innerhalb des Sexualstrafrechts ist.

Die Bedingungen für das Vorliegen einer sexuellen Handlung sind, ob die Handlung als eine sexuelle eingeordnet werden kann, von welcher Dauer und Intensität sie ist und ob sie in der Art vorsätzlich gewesen ist, dass sie sexuell motiviert gewesen ist.

 

Das Bundeskabinett hat einen Entwurf zur Umsetzung euörpäischer Richtlinien im Sexualstrafrecht vorgelegt, die wichtigsten Änderung erfahren sie in der Rubrik "Aktuelles".

 

 

Das Verfahren

 

Die Arbeit des Strafverteidigers beginnt nicht erst im Gerichtssaal. Um eine umfassende und effektive Verteidigung zu ermöglichen, sollte ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden, sobald dem Beschuldigten das Verfahren gegen ihn offenbar geworden ist. Zwar richten sich die Verfahrensregeln nach den allgemeinen Grundsätzen der Strafprozessordnung (StPO), jedoch liegen im Rahmen des Sexualstrafrechts Besonderheiten vor, die die Einschaltung eines Fachanwalts für Sexualstrafrecht unabdinglich werden lassen.

 

Die folgenden Angaben sollen Ihnen einen Einblick darüber geben, was einem Beschuldigten während eines Ermittlungsverfahrens bevorsteht und wie ein Strafverteidiger helfen kann.

Wichtig ist es, sich zu vergegenwärtigen, dass eine effektive Verteidigung von einer frühestmöglichen Einschaltung des Verteidigers und dessen Fachwissen abhängig ist. Weshalb genau eine unverzügliche Benachrichtigung eines Anwalts notwendig ist, sollen Ihnen die folgenden Beispiele verdeutlichen.

 

Dies beginnt mit der vereinfachten Anordnung der Untersuchungshaft. Die Grundlage einer solche Anordnung wird in der Regel die "Wiederholungsgefahr" sein. Diese kann bei Vorwürfen im Bereich des Sexualstrafrechts derart unterstellt werden, dass die Grundlage eine Inhaftierung unproblematisch vorliegen kann.

 

Der Fachanwalt für Sexualstrafrecht kann ihnen helfen etwaige Vorwürfe zu entkräften. Der Strafverteidiger kann auch dazu beitragen, ihre Rechtposition zu stärken und Ermittlungsfehler der Behörden beanstanden und Beweiserhebnungsverbote erwirken.

 

Eine Grunderwägung der Ermittlungsbehörden ist der Opferschutz. Aus diesem Grund werden Zeugenvernehmungen in der Regel unter Ausschluss der Öffentlichkeit vollzogen, ohne dass ein Beschuldigter dem vermeintlichen Opfer Fragen stellen kann. Dem kann der Strafverteidiger entgegenwirken, indem er das Mitwirkungsrecht bei Vernehmungen nutzt. Der Strafverteidiger kann beispielse selbst Fragen stellen, Richter ablehnen oder die Aussgen dokumentieren lassen.

 

Auch die Durchsetzung des Zeugnisverweigerungsrechts, welches Angehörigen des Beschuldigten zusteht, kann nur durch einen Strafverteidiger gewährleistet werden. Die Angehörigen sind als Prozesbeteligter einem enormen Druck aussgesetzt. Während die Ermittlungsbehörden den Ermittlungserfolg herbeiführen wollen und Beteiligte zu entsprechend Aussagen verleiten könnten, hilft der Strafverteidiger den Überblick zu behalten und den Angehörigen ihr Recht auf eine freie Entscheidung wirksam wahrzunnehmen. 

 

Im Zuge eines Verfahrens im Rahmen des Sexualstrafrechts stehen sich häufig Aussage gegen Aussage gegenüber. Folglich kommt der Glaubwürdigkeit einer belastenden Aussage hohe Bedeutung zu. Hierzu werden von den Ermittlungsbehörden psychologische Gutachten in Auftrag gegeben, um die Glaubwürdigkeit zu belegen. Genauso ist aber auch eine Begutachtung des Beschuldigten möglich. Da dem Gutachter somit eine entscheidenden Rolle innerhalb des Verfahrens zukommen kann, ist die Auswahl des Sachverständigen eine Angelegenheit von großer Bedeutung. Der Anwalt kann die Notwendigkeit einer Begutachtung in Frage stellen, Befangenheitsanträge gegen einen Sachverständigen stellen oder private Gutachten in Auftrag geben.

 

 

Der Strafverteidiger hat ein schlagkräftiges Reportoire an Maßnahmen Sie zu unterstützen. Zögern Sie nicht, davon Gebrauch zu machen.

 

Wenden Sie sich an den erfahren Strafverteidiger für Sexualstrafrecht Benjamin C. Wenzel.

 

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